1. Übergabe
1.1 Der Anhänger wird dem Mieter gereinigt und desinfiziert übergeben.
1.2 Der Mieter erhält den Anhänger am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit.
1.3 Bei Bedarf erhält der Mieter eine Einweisung (Anhängervorrichtung und deren Benutzung sowie allgemeine Verhaltensweisen).
1.4 Der Anhänger wird in verkehrssicherem Zustand übergeben.
1.5 Vorhandene Mängel/Schäden, die nicht dem verkehrssicheren Zustand entsprechen, werden dem Mieter mitgeteilt und im Vertrag extra dokumentiert.
So können vorhandene Mängel von eventuellen neuen, durch den Mieter verursachten Schäden unterschieden werden.
2. Rückgabe
2.1 Der Mieter übergibt den besenrein gesäuberten Anhänger am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit.
2.2 Bei rechtzeitiger Übergabe bleibt der Mietpreis unverändert. Sollte sich insofern der Rückgabetermin verschieben, so wird dies dem Vermieter mitgeteilt.
2.3 Bei verspäteter Rückgabe wird ein Aufschlag erhoben. Dieser beträgt ab der ersten Stunde Verspätung eine Tagesmiete.
2.4 Der Zustand des Anhängers wird bei der Übergabe überprüft. Eventuell neu entstandene Schäden werden anhand der bei der Übergabe festgestellten Mängel/Schäden festgestellt.
2.5 Der Mieter haftet immer für entstandene Mängel/Schäden, auch wenn Dritte als Verursacher anzunehmen sind.
3. Mietpreis
3.1 Der Mietpreis ist bei Übergabe des Anhängers an den Vermieter fällig.
3.2 Entstandene Zusatzkosten, wie sie bei der Übergabe eines ungereinigten Anhängers, bei Überschreiten der Leihfrist und/oder durch entstandene Mängel/Schäden entstehen, werden in Rechnung gestellt.
3.3 Für längere Mietzeiten stehen Ihnen Sonderpreise zur Verfügung, die wir auf Anfrage gern mitteilen.
3.4 Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden beträgt 100 Mio. Euro.
4. Schriftliche Rechnung
4.1 Der Betrag für schriftliche Rechnungsstellung beträgt 10 Euro.
5. Haftung des Vermieters
5.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die der Mieter erleidet, nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen.
5.2 Steht der gemietete Anhänger dem Mieter zum vereinbarten Übergabetermin nicht zur Verfügung, sei es als Folge eines Unfalls, wegen langwieriger Reparatur oder wegen sonstiger, nicht vorhersehbarer Umstände, haben somit beide Vertragspartner das Recht, vom Vertrag zurück zu treten.
5.3 Im Falle eines Rücktritts aus oben genannten Gründen erhält der Mieter die geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
5.4 Ein Rücktritt von Seiten des Mieters ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt.
5.5 Weitere Ansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen, soweit der Vermieter den Ausfall nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
6. Haftung des Mieters
6.1 Der Mieter wurde darauf hingewiesen, dass er sich bei einem gegebenenfalls vorhandenen Verursacher des Schadens schadlos halten kann.
6.2 Reichen die hinterlegten Gelder zur Begleichung aller entstandenen Kosten nicht aus, haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter für diese Kosten.
7. Mindestalter
7.1 Der Führerschein und ein Ausweisdokument sind bei der Übergabe des Anhängers vorzulegen.
8. Auslandsfahrten
8.1 Reisen in die benachbarten europäischen Länder sind nach Absprache möglich.
9 Reinigungsgebühren
9.1 Hat der Mieter die Reinigungsarbeiten nicht ausgeführt, so werden zusätzliche Kosten in Höhe von 20 Euro erhoben.
10. Reservierung und Rücktritt
10.1 Die Reservierung eines Anhängers für einen bestimmten Termin ist verbindlich.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter sind abhängig vom Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Vermieter die folgenden Anteile der vereinbarten Mietkosten zu zahlen.
-weniger als fünf Tage vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt = 100% vom vereinbarten Mietpreis
11. Schäden am Fahrzeug
11.1 Reparaturkosten darf der Mieter nur nach Abstimmung mit dem Vermieter ausführen lassen.
11.2 Widerrechtliche Veränderungen am Mietobjekt werden von einer Fachwerkstatt reguliert und dem Mieter in Rechnung gestellt.
12. Kenntnisnahme und Einverständniserklärung
12.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) sind auf der Rückseite des Vertrages abgedruckt. Der Mieter erklärt sich bei Vertragsabschluss nach Kenntnisnahme mit allen Punkten einverstanden und erkennt die AGB als Grundlage des Vertrages durch seine Unterzeichnung an.
13. Salvatorische Klausel
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung in Kraft treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.